Umweltverbände machen Verfahrensfehler beim Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk geltend

Zwei Mitgliedsorganisationen der Klima-Allianz, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für
Umwelt und Naturschutz (BUND), haben in einem Schreiben an die Gemeinde Dörpen festgestellt,
dass das Verfahren einen formellen Fehler aufweist.

Nach Ansicht der Verbände, die sich von einem Berliner Fachanwalt vertreten lassen, müssen die
Unterlagen für den Bebauungsplan deutlich länger als bisher geplant ausgelegt werden. Dies liege
an der Komplexität der Unterlagen und daran, dass das Gesetz eine Auslegung für nur einen Monat
ausdrücklich als Mindestfrist sieht, die bei komplizierten Unterlagen deutlich verlängert werden
müsse.

Die Verbände haben die Gemeinde daher in einem Schreiben über das Anwaltsbüro aufgefordert,
die Auslegung für einen Monat zu verlängern.
Für den Fall, dass die Gemeinde dieser Aufforderung nicht nachkommt, geht sie nach Ansicht der
Verbände ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Denn es ist sehr sicher davon auszugehen, dass der
Bebauungsplan bzw. – für den Fall der Genehmigung – das Kraftwerk gerichtlich überprüft werden.
Sollte sich dann herausstellen, dass der Bebauungsplan wegen des geltend gemachten Auslegungsfehlers
falsch ist, haftet die Gemeinde für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere
dann, wenn bereits Investitionen getätigt wurden. Die Verbände appellieren daher an die Gemeinde,
dieses Haftungsrisiko auch vor dem Hintergrund ihrer Verantwortung für den Steuerzahler
nicht einzugehen, sondern die Auslegung entsprechend zu verlängern.

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Peter Kremer, Telefon: 030-28876783, Funk: 0172-6464425
BUND Frau Dr. Marita Wudtke, Telefon: : Marita.Wudtke@bund.net, 0511-96 56 9-18

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