KKW Mainz

Mögliche Finanzierung des Kohlekraftwerks Mainz durch die Deutsche Bank

NEU: das arrhenius Institut hat die Wirtschaftlichkeit des geplanten Kohlekraftwerks in Mainz untersucht. Lesen Sie hier den STUDIE.

Hier finden Sie ein Factsheet als PDF zum Download.

Fakten zum Kraftwerk

Das Kohlekraftwerk soll eine Leistung von ca. 820 MW bei einem Ausstoß von ca. 4,5 Mio. t CO2 p.a. haben. Die Investitionskosten betragen zwischen 1,25 und 1,45 Milliarden Euro. Ursprünglich wurden Kosten von 900 Millionen angegeben. Das Kraftwerk soll von der KMW AG gebaut werden, eine Tochter die jeweils zu 50% den Stadtwerke Mainz (100% in Städtischer Hand) und der ESWE (50,5%Wiesbaden; 49,5% Thüga) gehört. Baustart war eigentlich für Anfang des Jahres geplant, eine Finanzierung steht noch nicht.

Mitte Mai hat die AG Kraftwerke Mainz-Wiesbaden (KMW) mit dem Bau angefangen:
Kein Mensch würde anfangen, sein Haus zu bauen, wenn er nicht weiß, ob er von der Bank einen Kredit bekommt. Doch die KMW tut es: sie beauftragt Bagger, ohne einen Kreditvertrag unterschrieben zu haben – denn sie verfügt ja über Eigenkapital der Stadtwerke!

Parteipolitische Situation in Mainz

Während die SPD und FDP (und auch die REPs – die jedoch nie erwähnt werden) klar für den Bau des Kohlekraftwerkes sind, ist die Ratsmehrheit (CDU, Grüne und ÖDP) gegen das Kohlekraftwerk. Vor allem der Mainzer Oberbürgermeister Beutel ist derjenige, der das Kohlekraftwerk voran treibt. Bei den Kommunalwahlen wird jedoch nur der Rat, nicht der Oberbürgermeister gewählt. Die Strategie ist trotzdem klar – die SPD soll abgestraft werden!

Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Kraftwerkes

Eigenkapital der Stadtwerke: Die Investitionssumme des Kraftwerkes bewegt sich zwischen 1,25 und 1,45 Milliarden Euro. Davon sind 200 Millionen Euro Eigenkapital der KMW, sowie jeweils 25 Millionen Euro der Stadtwerke Mainz und Wiesbaden. Die Stadtwerke Mainz und Wiesbaden haben zudem jeweils weitere 75 Millionen Haftgeld zugesagt. CDU und Grüne haben sich beschwert, dass sie im Aufsichtsrat der Stadtwerke nicht genügend Auskünfte bekommen.
Wenn das Kohlekraftwerk nicht wirtschaftlich ist, verlieren die Stadtwerke nicht nur ihr Eigenkapital, sondern müssen auch noch haften. Der Schaden für den Steuerzahler wäre vierfach:

  1. Eigenkapital weg
  2. Haftungskapital weg
  3. Eventuell müsste die Stadt für die Stadtwerke bürgen (da diese gar nicht soviel Kapital haben)
  4. Die KMW (ist momentan durch die Gaskraftwerke die “Cash cow”, die den ÖPNV gegenfinanziert) würde wegfallen.

Deutsche Bank: Die Deutsche Bank versucht seit letzten September ein Kreditkonsortium für die Kraftwerksfinanzierung (Kredit 1-1,2 Milliarden) auf die Beine zu stellen.
Das Projekt hängt maßgeblich an der Finanzierung. Wenn die Deutsche Bank es finanziert, tragen sie zur Realisierung bei und sind für die Klimaschäden mit verantwortlich. Während in Frankfurt klimafreundliche Bürotürme gebaut werden sollen, die jedes Jahr 6.200 t CO2 einsparen sollen, will die Deutsche Bank in Mainz ein Kohlekraftwerk finanzieren, das 4,5 Millionen t CO2 p.a. ausstößt. Der Kredit ist jedoch immer noch nicht gesichert!

Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkes: In der letzten Woche hat die HSE erklärt ihre Option auf 120MW Kohlestrom nicht wahrzunehmen. Noch brisanter ist jedoch, das die ENTEGA (74,9% HSE; 25,1%Stadtwerke Mainz) der örtliche Stromvertrieb – die Stadtwerke Mainz vertreiben ihren Strom über die ENTEGA, erklärt hat, dass sie keinen Kohlestrom wollen. Sollten sie vertraglich dazu verpflichtet werden, soll der Strom an der Börse weiterverkauft werden. Vor Ort kann also kein Mainzer Kohlestrom bezogen werden.

Politische Situation in Mainz allgemein

Sehr großes Kommunales Thema sind die massiven finanziellen Probleme der Wohnbau Mainz GmbH (Städtischen Wohnbaugesellschaft 81% Mainz; 17% Wiesbaden). Ende März hatte der Mainzer Stadtrat eine Bürgschaft über 300 Mio. Euro beschlossen um finanziellen Engpässen beim der Wohnbau vorzubeugen. Neben der Tatsache dass die Stadt Mainz aufgrund ihrer Überschuldung sich ihren Haushalt sowieso von der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) in Trier genehmigen lassen muss, hat die Stadt Mainz nach diesem Skandal sich eine Haushaltssperre auferlegt. Medial wurde in diesem Zusammenhang auch mehrmals das Kohlekraftwerk benannt (Frage nach Bürgschaften für das Kraftwerk).

Das Kohlekraftwerk wird klar mehrheitlich abgelehnt. Eine Umfrage der Wiesbadener Zeitung hat erst kürzlich ergeben, dass zwei Drittel der Wiesbadener gegen das Kraftwerk sind.

Argumentation der KMW und der SPD in Mainz

  • Es ist völlig egal ob die ENTEGA aussteigt oder nicht, der Strom aus den Steckdosen in Mainz wird Kohlestrom sein.
  • Es wird immer wieder betont dass es kein Exportkraftwerk ist – wohin der Strom allerdings geht ist unklar.
  • Das Kraftwerk ist „physikalisch gesehen auch notwendig, um die Versorgungssicherheit in der Region zu gewährleisten“. Da die Spitzenlast in der Großraumregion Mainz-Wiesbaden 720MW ist wird das Kraftwerk die Netzstabilität in der Region leisten.
  • Das Kohlekraftwerk soll die große Cashcow für die Stadtwerke sein, durch die sie z.B. den ÖPNV gegenfinanzieren wollen.
  • Und natürlich die üblichen Argumente: diese Kraftwerk ersetzt ältere ineffiziente Kohlekraftwerke und ist deshalb ein Klimaretter.

Rechtliche Situation

  1. Die zuständige Genehmigungsbehörde SGD Süd, hat am 29.01. Vorbescheid zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit am 20.01.09 erteilt. Am 04.05. hat die Behörde den Sofortvollzug und die erste Teilgenehmigung genehmigt. Damit sind die formalen Voraussetzungen für einen Baubeginn getroffen.
  2. Die Stadt Wiesbaden und die Stadt Mainz, der BUND RP und verschiedene Bürger und Kommunen haben angekündigt gegen den Sofortvollzug und gegen die Teilgenehmigung Widerspruch einzulegen und zu klagen.
  3. Es läuft noch eine Klage der Stadt Mainz gegen die Aufsichts- und Dienstbehörde (ADD) von RLP, welche die Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines neuen B-Plans durch OB Beutel in Mainz festgestellt hat. Hintergrund: Die Stadt hatte mehrheitlich für eine Veränderung des B-Plans gestimmt, welcher eine bestimmte Gebäudehöhe vorsieht.