Planungs-Chaos in Stade – e.on-Kraftwerk vor dem Aus?

Der Energiekonzern e.on plant in Stade eines von drei Steinkohlekraftwerken, die bis 2014 ans
Netz gehen sollen. Bisher vertraten e.on und die Stadt Stade hartnäckig die Auffassung, dass das
Kraftwerk auf dem Stadersand bereits auf Basis des bestehenden Flächennutzungsplanes bauplanerisch
zulässig sei.

Der BUND Stade und die örtlichen Bürgerinitiativen fordern seit langem einen Bebauungsplan (BPlan),
mit dem die Stadt die Planung für eine zukünftige Energieerzeugung aktiv mitgestaltet. Von
Seiten der Kommunalpolitik, allen voran Bürgermeister Rieckhof, wurde die Notwendigkeit bisher
vehement zurückwiesen. Erst jetzt, da auch e.on nach einem Bebauungsplan ruft, fühlt sich die
Stadt zum Handeln aufgefordert.

Stefan Ott, stellv. Landesgeschäftsführer des BUND Niedersachsen, ist überzeugt, dass e.on zwischenzeitlich
erkannt hat, dass die derzeitige Plansituation die Voraussetzungen für den Bau eines
Kohlekraftwerkes nicht erfüllen. Mit dem Bebauungsplan soll für mehr Rechtssicherheit gesorgt
werden. Ott hält dem entgegen: “Wir sind guter Dinge, dass auch ein förmlicher Bebauungsplan
die Voraussetzungen für eine Kraftwerksgenehmigung nicht wesentlich verbessern kann, da allein
schon die mit dem Kraftwerksbetrieb erforderliche Entnahme und Wiedereinleitung großer Mengen
Kühlwasser die Belastungsgrenze der Elbe überschreiten und daher nicht genehmigt werden dürfen.”
An warmen Sommertagen erreicht die Wassertemperatur der Elbe schon heute die Grenze
dessen, was noch verkraftet werden kann. Jedes zusätzliche Einleiten von erwärmtem Kühlwasser
würde den Sauerstoffgehalt des Gewässers weiter reduzieren und damit vielen Fischarten die Existenzgrundlage entziehen.

Die Umweltauswirkungen eines Kraftwerksbetriebs müssen bereits in der Umweltprüfung zum BPlan
berücksichtigt werden. Schädigende Auswirkungen einer Gewässerbenutzung sind daher
schon auf dieser Ebene näher zu untersuchen. Die Umweltverbände sind überzeugt, dass sich die
schädlichen Auswirkungen des Kraftwerks auch auf besonders geschützte Fischarten der Elbe
nicht bewältigen lassen. “Stattdessen könnte e.on der Versuch, durch einen Bebauungsplan mehr
Rechtssicherheit zu bekommen, auf die Füße fallen”, so Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der
Deutschen Umwelthilfe. Schon im Genehmigungsverfahren für ein Kohlekraftwerk in Brunsbüttel
hätten die Umweltverbände dargelegt, dass die Kühlwasserentnahme den Fortbestand unter anderem
der Finte massiv bedrohe, unterstrich Quentin. Es sei zu befürchten, dass mit dem Ansaugen
großer Mengen Kühlwasser ein Großteil des Bestandes an Jungfischen vernichtet würde.
Die Finte ist eine sehr seltene Fischart und konnte bisher in nennenswertem Umfang an der Unterelbe
nachgewiesen werden, weshalb der Fisch auch unter dem besonderen Schutz der europäischen
Artenschutzrechts steht. “Die massenhafte Vernichtung der seltenen Fische lässt sich auch
nicht durch technische Maßnahmen an den Entnahmebauwerken im erforderlichen Maße verhindern,”
betonte Quentin. Jede zusätzliche Wasserentnahme würde daher den Fortbestand der Art
gefährden und geltendem EU-Recht entgegenstehen.

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