Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen, das folgende zentralen Punkte enthalten sollte:
Vorfahrt für Energieeinsparung und effiziente Energienutzung durch
- Verringerung des Stromverbrauchs um jährlich mindestens ein Prozent;
- energetische Sanierung von drei Prozent aller Altbauten pro Jahr.
Vorrang für eine Klima schonende, dezentrale Stromerzeugung durch
- die Beendigung der Benachteiligung von Gaskraftwerken im Vergleich zu Kohlekraftwerken im Emissionshandel;
- Verdreifachung des Anteils der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis erneuerbarer Energien und Erdgas bis 2020;
- ein Moratorium für den Bau neuer Kohlekraftwerke, um den Aufbau einer klimaverträglichen Energieversorgung nicht zu behindern.
Ende der hochriskanten Kernkraftnutzung durch
- die möglichst schnelle Abschaltung der Atomkraftwerke mindestens nach der Vereinbarung zum Atomausstieg;
- die strenge sicherheitstechnische Überwachung und eine gegebenenfalls notwendige Nachrüstung der Kernkraftwerke in der verbleibenden Restlaufzeit.
Zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien durch
- eine konsequente Fortführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Strombereich;
- ein Fördergesetz für die erneuerbaren Energien im Bereich Gebäudeheizung, -kühlung und Warmwasserbereitung
Eindämmung des Emissionswachstums im Verkehr durch
- strenge gesetzliche Verbrauchsgrenzwerte für PKW;
- ein generelles Tempolimit auf Autobahnen (120 km/h);
- eine stärkere staatliche Förderung des Öffentlichen Personenverkehrs;
- die effektive Einbeziehung des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel;
- die Einführung einer Kerosinsteuer.
Nutzung finanzpolitischer Anreize für die Klimapolitik durch
- die Besteuerung von Ressourcen und gleichzeitig eine sozial ausgewogene Senkung von Steuern und Abgaben auf den Faktor Arbeit;
- den konsequenten Abbau klimaschädlicher Subventionen;
- die Versteigerung der Emissionsrechte